Erläuterungen zur Abrechnung

Nicht jede Korrektur der Zahnstellung wird von der Krankenkasse bezahlt. Entscheidend für die Kostenübernahme ist das Ausmaß der Fehlstellung und das Alter des Patienten: Dazu wird eine Einstufung nach Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorgenommen. In der Regel aber gilt: Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr muss der Patient selbst übernehmen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Gesetzliche Krankenversicherung.

Bei Zahn- und Kieferfehlstellungen, die in den vorgeschriebenen Indikationskatalog fallen, erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan. Dort werden die voraussichtlichen Behandlungsmaßnahmen und deren Kosten festgehalten.

Die Krankenkasse übernimmt 80 Prozent dieser Kosten. 20 Prozent muss der Patient selbst tragen. Vorerst. Denn wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, wird auch dieser Eigenanteil von der Krankenkasse erstattet.

 

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